Inhalt
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Flair Hotel Waldfrieden.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. des Bestellers oder Vermittlern von Hotelzimmern enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Flair Hotel Waldfrieden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
II. Vertragsabschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes beim Flair Hotel Waldfrieden oder bei Hotelvermittlern kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels oder des Hotelvermittlers ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend: „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Flair Hotel Waldfrieden und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Flair Hotel Waldfrieden eine entsprechende Erklärung vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, vor allem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist untersagt.
III. Leistungen / Zahlungen
1. Das Flair Hotel Waldfrieden ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3. Das Flair Hotel Waldfrieden ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
4. Die Hotelpreise schließen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Flair Hotel Waldfrieden sind sofort bei Abreise zu zahlen. Bei Firmenrechnungen kommt der Vertragspartner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, die im Geschäftsverkehr 8 % und gegenüber Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz betragen.
5. Der Gast kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Flair Hotel Waldfrieden aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt / Stornierung
1. Das Flair Hotel Waldfrieden räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein:
a. Bis 30 Tage vor der Anreise kann der Gast ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, abweichende Stornobedingungen wurden vom Flair Hotel Waldfrieden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
b. Der Rücktritt muss bis zu diesem Zeitpunkt dem Flair Hotel Waldfrieden schriftlich zugegangen sein. Im Falle einer späteren Stornierung hat das Flair Hotel Waldfrieden gegen den Gast einen Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in Höhe von 30 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises.
c. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor der Anreise kann das Flair Hotel Waldfrieden eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises beanspruchen.
d. Bis 7 Tage vor der Anreise kann das Flair Hotel Waldfrieden eine Rücktrittspauschale in Höhe von 80 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises beanspruchen.
e. Ohne vorausgegangene Stornierung, berechnet das Hotel 100 % des vereinbarten Preises.
2. Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist das Flair Hotel Waldfrieden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Flair Hotel Waldfrieden ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
a. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
b. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa bezüglich des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
c. das Flair Hotel Waldfrieden begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, eine unbefugte Benutzung i.S.v. Ziff. II.3 vorliegt.
3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
V. Anreise / Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn das Flair Hotel Waldfrieden hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das bestellte Zimmer steht ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.
2. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 19:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Andernfalls hat das Flair Hotel Waldfrieden das Recht, gebuchte Zimmer nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
3. Der Gast hat das Zimmer dem Hotel bis spätestens um 10.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Flair Hotel Waldfrieden über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.
VI. Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Flair Hotel Waldfrieden, für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Das Hotel haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Flair Hotel Waldfrieden oder seine Dienstnehmer hieran ein grobes Verschulden trifft.
2. Für eingebrachte Gegenstände haftet das Flair Hotel Waldfrieden nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von kostbaren Gegenständen, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden.
3. Die Benutzung der Parkplätze am Haus erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl des eingebrachten Fahrzeuges, ebenso nicht für Diebstahl von Gegenständen aus eingebrachten Fahrzeugen. Das Hotel haftet nicht für Beschädigungen an eingebrachten Fahrzeugen. Ebenso übernimmt das Hotel keine Haftung für Schäden durch wetterbedingtes Hochwasser (Regen, Schmelzwasser oder Überschwemmungen). Auch für alle anderen Arten von wetterbedingten Schäden oder Behinderungen übernimmt das Hotel keine Haftung.
4. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden in seinem Hotelzimmer unverzüglich dem Flair Hotel Waldfrieden anzuzeigen und dem Hotel somit Gelegenheit zu geben, den Mangel abzustellen. Schadenersatzansprüche lehnt das Hotel ab.
5. Sämtliche Zimmer des Hotels sind Nichtraucherzimmer. Das Rauchen auf den Gästezimmern ist untersagt. Bei Verstoß ist das Flair Hotel Waldfrieden berechtigt, dem Gast mindestens eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von € 50,00 in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer jedoch im Anschluss nicht vermietbar sein, so ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallnacht zu berechnen. Dabei kommt der Preis für die Zimmerart in Anrechnung.
VII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.